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   BGH, 22.06.2017 - 1 StR 242/17   

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https://dejure.org/2017,26767
BGH, 22.06.2017 - 1 StR 242/17 (https://dejure.org/2017,26767)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2017 - 1 StR 242/17 (https://dejure.org/2017,26767)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17 (https://dejure.org/2017,26767)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Hinblick auf das Verhandlungsprotokoll

  • rewis.io

    Strafverfahren: Nichtberücksichtigung einer zu Eigen gemachten Erklärung des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Einlassung des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Hinblick auf das Verhandlungsprotokoll

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Hinblick auf das Verhandlungsprotokoll

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lücke in der Beweiswürdigung: Einlassung des Angeklagten übersehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17

    Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von

    Vielmehr ist zu besorgen, dass das Landgericht bei der Beweiswürdigung die Einlassung des Angeklagten nicht mit berücksichtigt hat und seiner Überzeugungsbildung deshalb eine tragfähige Grundlage fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17).

    Der Inhalt der Einlassung des Angeklagten ist wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17).

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18

    Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen

    Wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, ist der Inhalt der Einlassung des Angeklagten über deren Wiedergabe im Urteil hinaus der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235, 236; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, aaO; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 52; vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, aaO).
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